← BZO Kilchberg · Inhaltsverzeichnis
Art. 3.1.2 · Nutzweise
BZO Kilchberg · S. 8 · Original-PDF
3.1.2 Nutzweise
1In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Restaurants und höchstens mässig störende Betriebe gestattet.
2Bei Neubauten, Ausbauten und Nutzungsänderungen ist pro Hauptgebäude ein Wohnanteil von mindestens einem Drittel der Nettogeschossfläche einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.