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Art. 3.1.1 · Zweck

BZO Kilchberg · S. 8 · Original-PDF

3.1.1 Zweck

1In der Kernzone "Obere Dorfstrasse" sind bei baulichen Massnahmen die Erscheinung und die Eigenart des Dorfbildes zu respektieren.

2In der Kernzone "Bendlikon" ist auf die geschützten Bauten und die erhaltenswerte Häusergruppe auf der Nordseite der Dorfstrasse Rücksicht zu nehmen.

3In der Kernzone "Schwelle" sind bei baulichen Massnahmen die Erscheinung und die Eigenart der Gebäudegruppe um das "Gotisch Hus" bzw. das Haus "Schwelle" zu respektieren.

4Bei allen baulichen und nutzungsmässigen Vorkehrungen an bestehenden Gebäuden, bei Neubauten und an Freiflächen ist auf eine gute Gesamtwirkung und Einordnung zu achten. Ebenso ist die Wirkung auf den Strassenraum zu berücksichtigen. Die Anforderungen gelten ebenfalls für Materialien und Farben.

5Bei Bauprojekten mit besonders guter Einordnung und Gestaltung können Abweichungen von den materiellen Vorschriften über die Dachform und Dacheindeckung zugelassen werden. Dabei ist im Falle eines Flachdaches lediglich ein Dachgeschoss zulässig. Für ein derartiges Bauvorhaben ist mindestens ein externes Fachgutachten einzuholen, welches die besonders gute Einordnung und Gestaltung des Vorhabens bestätigt. Bei geschützten oder inventarisierten Gebäuden geht die Umsetzung der Schutzanliegen vor.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.