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Art. 12.2 · Weitere Zonen

BZO Kilchberg · S. 16 · Original-PDF

12.2 Aussichtsschutz

1Die Aussicht von den im Zonenplan und Aussichtsschutzplan besonders gekennzeichneten Aussichtspunkten darf weder durch bauliche Massnahmen noch durch Hecken beeinträchtigt werden.

2Die Aussicht auf die primären Landschaftsmerkmale wie den See, den Höhenzug des Albis und den Stadtraum Zürich darf von den im Zonenplan bezeichneten Aussichtslagen weder durch bauliche Massnahmen noch durch Hecken beeinträchtigt werden. Der Sichtbezug gilt ab einer Höhe von 1.5 m, gemessen ab der jeweiligen Höhenlage der Aussichtslage.

3Hauptkamine sowie kleinere technisch bedingte Aufbauten, einzelne Bäume und einzelne Sträucher dürfen den jeweiligen im Aussichtsschutzplan bezeichneten Aussichtsbereich durchstossen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.