← BZO Kilchberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 11.4 · Reduzierter Grenzabstand für besondere Gebäude

BZO Kilchberg · S. 15 · Original-PDF

11.4 Reduzierter Grenzabstand für besondere Gebäude

1Besondere Gebäude dürfen bis zu einer Gebäudelänge von maximal 6.00 m gegenüber der Grundstückgrenze ohne nachbarliche Zustimmung mit einem auf 1.75 m reduzierten Grenzabstand erstellt werden.

2Für begehbare Terrassenbeläge auf Dächern von besonderen Gebäuden im Sinne von Abs. 1 gilt ein Abstand zur nachbarlichen Grenze von 3.5 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.