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Art. 11.1 · Mehrlängenzuschlag

BZO Kilchberg · S. 15 · Original-PDF

11.1 Mehrlängenzuschlag

1Bei Hauptgebäuden erhöhen sich die Grundabstände bei einer Fassadenlänge von über 14.00 m um einen Fünftel der Mehrlänge, höchstens aber um 3.00 m.

2Bei besonderen Gebäuden erhöhen sich die Grundabstände bei einer Fassadenlänge von über 10.00 m um einen Fünftel der Mehrlänge, höchstens aber um 3.00 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.