Art. 81
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 32 · Original-PDF
Widerhandlungen gegen dieses Baureglement und das kantonale Planungs- und Strafbestimmungen, lnkrafttreten, Aufhebung Baugesetz sowie die gestOtzt darauf erlassenen weiteren Vorschriften werden nach den Vorschriften der Verordnung Ober den Strafprozess im Kanton Schwyz mit Haft oder Busse bestraft. 2 Dieses Reglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 3 Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens hangigen Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglementes zu beurteilen. 4 Mit Inkrafttreten dieses Reglementes wird das Baureglement vom 24.04.2009 und vom 03.11.2009 aufgehoben. Die genehmigten Quartier- bzw. Gestaltungsplane bleiben jedoch unver-andert in Kraft. X:\RP\512 Wangen\03 Ortsplanung\13 aktuelles Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes Einreichen Juli 2014\Baureglement.doc Seite 32 von 33 Wangen, 18. Oktober 1994 In der Gemeindeabstimmung vom 04. Dezember 1994 genehmigt. Erganzungen genehmigt in der Urnenabstimmung vom 12. Marz 2000. Erganzungen genehmigt in der Urnenabstimmung vom 28. September 2008. Erganzungen genehmigt in der Urnenabstimmung vom 09.02.2014 GEMEINDERAT WANGEN SZ Der Gemeindeprasident: Der Gemeindeschreiber: Dr. Adrian Oberlin Urs Bruhin Vom Regierungsrat in der Sitzung vom 28. Marz 1995 genehmigt. Erganzungen genehmigt vom Regierungsrat in der Sitzung vom 20. Juni 2000. Erganzungen genehmigt vom Regierungsrat mit Beschluss-Nr. am … . REGIERUNGSRAT DES KANTONS SCHWYZ Der Landammann: Der Staatsschreiber: Die im Anhang aufgefOhrten Abbildungen gelten nicht als Bestandteil des Baureglementes. Es kommt ihnen keine Rechtsverbindlichkeit zu. X:\RP\512 Wangen\03 Ortsplanuog\13 aktuelles Exemplar, V erfahren\Unterlageo Geoehmigung\Emeutes Einreicheo Juli 20 14\Baureglement.doc Seite 33 von 33
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.