Art. 6 · Gestaltungsplan
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 3 · Original-PDF
Der Gemeinderat kann auf Antrag samtlicher Grundeigentumer fUr eine zusamGestaltungsplan menhangende Baulandftache von mindestens 3'000 m2, in der Kernzone von mindestens 1'500 m2, einen Gestaltungsplan erlassen. 2 Der Gestaltungsplan enthalt neben einem Plan Sonderbauvorschriften, die von den Vorschriften des Kantons und der Gemeinde abweichen konnen, sofern dadurch eine wesentliche Verbesserung gegenuber der Normal- bzw. Regelbauweise erreicht wird. In den Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan ist fUr Wohnbauten bezuglich der energetischen Anforderungen mindestens die Einhaltung des MinergieStandards vorzuschreiben. 3 Fur die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete muss ein Gestaltungsplan vorgelegt werden. Zudem besteht eine Gestaltungsplanpfticht fUr Bauten und Anlagen, die eine Baulandftache von mehr als 5'000 m2 beanspruchen, eine erhebliche zusatzliche Verkehrsbelastung erwarten lassen oder wo andere 6ffentliche Interessen dies verlangen. X:\RP\512 Wangen\03 Ortsplanung\13 aktuelles Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Erneutes Einreichen Juli 2014\Baureglement.doc Seite 3 von 33 III. Allgemeine Bauvorschriften A. Erschliessung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.