Art. 47
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 17 · Original-PDF
Die Gewerbezonen G2 und G3 sind fOr hochstens massig st6rende Gewerbe- und Gewerbezonen Dienstleistungsbetriebe sowie fOr kleine Industriebetriebe bestimmt. 2 Wohnungen sind unter folgenden Bedingungen nur fOr standortgebundenes Personal und fOr Betriebsinhaber gestattet: a) Pro Gewerbe- bzw. Dienstleistungsbetrieb und Parzelle ist eine Wohneinheit zulassig. Die Bruttogeschossflache der Wohneinheit darf hochstens 50 % der gesamten Bruttogeschossflache der Liegenschaft, maximal jedoch 200 m2 betragen;
b)Zur Sicherstellung, dass diese Wohneinheiten entweder durch standortgebundenes Personal oder den jeweiligen Betriebsinhaber bewohnt werden, ist nach erfolgter Rechtskraft der Baubewilligung im Grunduch eine diesbezOglich offentlichrechtliche Eigentumsbeschrankung anzumerken. Diese Anmerkung kann nur mit Zustimmung der Baubewilligungsbehorde geloscht werden. 3 Der Ausbau des Unter- und Dachgeschosses ist gestattet. 4 Auch in den Gewerbezonen ist auf das Orts- und Landschaftsbild gebOhrend ROcksicht zu nehmen. Die Baubewilligungsbehorde kann die Einfriedung, Randbepfianzung oder Oberdeckung von Lager-, Umschlag- und Abstellflachen sowie gegenOber angrenzenden Wohn-, Misch- und Nichtbauzonen eine Abschirmung mittels Erdwall und dergleichen oder eine Bepflanzung mit Hecken und hochstammigen Baumen verlangen. Die nicht Oberbauten GrundstOckflachen sind moglichst naturnah zu gestalten. X:\RP\512 Wangeo\03 Ortsplanung\13 aktuelles Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes Eirueicben Juli 2014\Baureglement.doc Seite 17 von 33 5 Die Gewerbezone G3 Wiesenfeld ist nach Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes eingezont worden. Das Gebiet gilt als larmbelastet im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist nachzuweisen, wie der Planungswert (basierend auf den Larmverhaltnissen bei der Einzonung) respektive der Immissionsgrenzwert (basierend auf den Larmverhaltnissen bei der Baubewilligung) eingehalten wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.