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Art. 29 · AusnOtzungsObertragung

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 10 · Original-PDF

Grundeigentomer von angrenzenden GrundstOcken derselben Zone konnen durch Dienstbarkeitsvertrag die noch nicht beanspruchte Nutzung eines GrundstOcks auf die benachbarte Bauparzelle Obertragen. 2 Der Dienstbarkeitsvertrag ist vor Baubeginn zur Eintragung im Grundbuch anzumelden. Die Dienstbarkeit kann nur mit Zustimmung der Baubewilligungsbehorde geloscht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.