Art. 17 · a) Empfindlichkeitsstufen
BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 6 · Original-PDF
Larm Vollzugsbehorde fUr die Larmschutz-Verordnung (LSV) und das kantonale AusfQhrungsrecht ist der Gemeinderat. 2 Die Gemeindeversammlung bestimmt die Empfindlichkeitsstufen fUr die einzelnen Nutzungszonen. 3 Die Empfindlichkeitsstufen der einzelnen Bauzonen sind im Zonenplan und Art. 54 dieses Baureglementes (Tabelle der Grundmasse) aufgefUhrt.
b)Immissionsgrade Es werden unterschieden: nicht st6rende, massig st6rende und stark storende Betriebe. 2 Als nicht st6rend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine weitergehenden Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen, beispielsweise Praxen und ahnliche Dienstleistungsbetriebe. 3 Als massig st6rend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkommlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben, auf die Qblichen Arbeitszeiten wahrend des Tages beschrankt sind und nur vorubergehend auftreten. Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark storend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.