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Art. 11 · Dachgestaltung

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 4 · Original-PDF

Die Dacher mOssen sich bezOglich Dachform, Dachvorsprung, Dachneigung und Firstrichtung sowie Dachmaterial gut in das Quartier- und Ortsbild einfOgen. 2 Dachaufbauten und/oder Dacheinschnitte sind zulassig, wenn ihre gesamte Lange nicht grosser als 2/3 der entsprechenden Fassadenlange betragt, davon ausgenommen sind aus den Traufen gezogene Quergiebel, wenn das Dachgeschoss zur anrechenbaren Bruttogeschossflache gezahlt wird. X:IRP\512 Wangen\03 Ortsplanung\13 aktuel!es Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes Einreichen Juli 2014\Baureglement.doc Seite 4 von 33 technisch not st und die Dac

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.