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Art. 1 · Zweck und Geltungsbereich

BZO Baureglement Gemeinde Wangen SZ · S. 2 · Original-PDF

Zweck und Geltungsbereich Das Baureglement und die Gbrigen Planungsmittel bezwecken die haushalterische Nutzung des Bodens, die Erhaltung des okologischen Lebensraumes sowie die Verbesserung der Siedlungsqualitat. 2 Das Baureglement und die Planungsmittel gelten fOr das ganze Gebiet der Gemeinde Wangen. 3 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Gbrigen kommunalen, kantonalen und eidgenossischen Rechts. II. Planungsmittel Art. 1 milienhausern bei entspreche abseits vom undsatzlich als nd entsprechen wendige Aufbauten sind erlaubt, wenn hlandschaft: dadurch nicht erheblich geerordnung zum Bundesgesetz Ober den zu bezeichnenden Schutzzonen sind in n festgelegt und werden im Zonenplan an unter Hinweisen aufgefOhrt. Sie werNutzungszonen sind eingeschrankt und undwasserschutzzonen-Reglemente dies iterung von bestehenden Aussen- und ig. Haus eine Antennenanlage zulassig. gebracht werden und sind in Farbe und olspiegel bis zu 80 em Durchmesser gilt und Hygiene Ossen eine Mindestbodenftache von 10 s 2,25 m aufweisen. Im Dachgeschoss iner Bodenftache von mindestens 6 m2 rbeitsraume sind natOrlich zu belichten. estens 1/10 der Bodenftache betragen, Anlagen mit Publikumsverkehr mOssen r Rollstuhlfahrer, nach M6glichkeit gut Umbauten sind entsprechende Anpas- 5 oder ahnlichen Oberbauungen mit minnden Zweckanderungen von Bauten sind Verkehr anzulegen und dauernd diesem zusammenhangende Grunftachen mit der Bepftanzung auszufOhren und in der Grundwasserschutzzonen den anderen Nutzungszonen Oberlagert. zulassen. Antennenanlagen Parabolantennenanlagen ist bewilligungspftichtig. das vereinfachte Verfahren nach § 79 PBG. Wohnhygiene vorhanden sein. wenigstens aber 0,8 m2• Erholungsftachen, Kinderspielplatze Baueingabe darzustellen. X:IRP\512 Wangen\03 Ortsplanung\13 aktuelles Exemplar, Verfahren\Unterlagen Genehmigung\Emeutes Einreichen Juli 2014\Baureglement.doc Seite 5 von 33 3 Ihre Flache hat wenigstens 15 % der gesamthaft zu Wohnzwecken genutzten Bruttogeschossftache zu entsprechen. Die gesamthaft zu Wohnzwecken genutzte Bruttogeschossftache (BGF) setzt sich zusammen aus der BGF gemass Art. 27 Abs. 1 und 2 und der BGF gemass Art. 27 Abs. 3.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.