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Art. 9 · Grundsatz
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 6 · Original-PDF
Zur Verhinderung einer störenden Baugestaltung kann der Gemeinderat im Baubewilligungsverfahren Bedingungen und Auflagen verfügen oder Projektänderungen verlangen. Vorhandene Inventare (ISOS, KIGBO usw.) dienen bei der Beurteilung als Richtlinien.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.