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Art. 47 · Abweichungen gegenüber der Grundordnung

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 17 · Original-PDF

Je nach dem Masse, in dem die Kriterien nach Art. 46 und § 24 PBG erfüllt sind, kann der Gemeinderat namentlich folgende Ausnahmen von den Zonenvorschriften bewilligen:

a) Erhöhung der Überbauungsziffer um höchstens 10 % des Basiswertes. Die Geschosszahl kann nicht erhöht werden.

b) Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabstände.

c) Aufhebung oder Reduktion des Mehrlängenzuschlages zwischen Gebäuden innerhalb der Überbauung.

VI. BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.