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Art. 30 · Gebäudehöhe / Firsthöhe

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 11 · Original-PDF

(siehe Abb. 4) 1) Es gilt die Messweise gemäss PBG. Als Firsthöhe gilt das Mass vom ausgemittelten gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion bzw. des Attikageschosses.

2) Bei in der Höhe gestaffelten Bauten werden Gebäude- und Firsthöhe jedes Baukörpers gesondert bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.