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Art. 18 · Strassennetz

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 8 · Original-PDF

1) Die Gemeinde führt die Aufsicht über das öffentliche Strassennetz. 2) Für die Strassenbreiten gelten folgende Richtwerte:

 Sammelstrassen: 6 m Fahrbahn und 1 - 2 Trottoirs  Erschliessungsstrassen: 5 m Fahrbahn und 1 Trottoir  Zufahrtsstrassen: 4 - 4.5 m Fahrbahn

3) Für die Erschliessung reiner Wohnquartiere kann der Gemeinderat geringere Ausbaubreiten festlegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.