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Art. 19 · Ein- / Ausfahrten; Garagenvorplätze
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 8 · Original-PDF
1) Ein- / Ausfahrten sind übersichtlich und gefahrenfrei zu gestalten und zu unterhalten. Sie bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäss kantonaler Strassengesetzgebung.
2) Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mind. 5 m Tiefe ab Trottoir- und 6.5 m ab Fahrbahnfläche vorzusehen, ohne Beanspruchung von Trottoir- und Fahrbahnfläche.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.