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Art. 11 · Dachformen, -aufbauten, -einschnitte

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 7 · Original-PDF

Dachformen, - aufbauten, -einschnitte 1) Der Gemeinderat kann technisch notwendige Aufbauten zur Belichtung und Belüftung sowie Kamine, Treppen- und Liftanlagen bewilligen, soweit der Gesamteindruck des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird.

2) Sonnenkollektoren und andere Instrumente der Nutzung alternativer Energieträger kann der Gemeinderat bewilligen, doch sind sie so zu gestalten, dass sie die aktive und passive Nutzung der Alternativenergie optimal gewährleisten, ohne das bestehende Orts- und Landschaftsbild zu beeinträchtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.