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Art. 47b · Die Vorschriften zur Erhaltung des Orts- und Landschaftserhalten oder als …

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 14 · Original-PDF

1 Die Vorschriften zur Erhaltung des Orts- und Landschaftserhalten oder als ökologische Ausgleichsfläche artgerecht bildes und der Schutz von Objekten und Gebieten gemäss 5 21 Abs. 2 lit. b PBG sind in der Schutzverordnung bzw. im dazugehörenden Landwirtschafts- und Schutzzonenplan der Tierwelt mit naturnaher und standortgemässer Vegetation zu 2 Innerhalb der Bauzonen, besonders innerhalb des Gestaldung). Die Gefahrenzonen sind den anderen Zonen überlagert. 1 Die nach 55 22 ff. der kantonalen Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigungen zu bezeichnenden Schutzzonen sind in Überschwemmung) ist im Zonenplan eingetragen. Genaue 2 Die Bestimmungen der entsprechenden Nutzungszonen sind eingeschränkt und gelten nur soweit, wie die rechtsgültigen 1 Die Gefahrenzonen bezeichnen Gebiete, welche durch Gefährdung) und der Gefahrenzone gelb (geringe Gefähraufweisen. Es wird unterschieden zwischen der Gefahrenzone Murgänge, Steinschlag und Lawinen eine Gefährdung Die Bezeichnung der Gefahrenprozesse (z. B. U für tungsplanes, sind Landschaftselemente und Lebensräume der einem speziellen Grundwasserschutzzonenplan festgelegt und rot (erhebliche Gefährdung), der Gefahrenzone blau (mittlere werden im Landwirtschaftszonenplan als Hinweis aufge-führt. Naturgefahren, insbesondere Hochwasser, Rutschungen, Grundwasserschutzzonen-Reglemente dies zulassen. Gemeinde Reichenburg enthalten. Sie überlagern andere Nutzungen. C. Schutzzonen anzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.