Art. 47 · 1. Naturschutzgebiete, Schutzobjekte
BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 14 · Original-PDF
2. Grundwasserschutzzonen 3. Gefahrenzonen allgemein 29 Überbauung zu gewährleisten. Dies trifft insbesondere zu, a) sich die Bauten architektonisch besonders auszeichnen b) eine besonders grosszügige und zweckmässige Anlage c) Fussgänger- und Fahrverkehr getrennt oder verkehrsund als Gesamtes harmonisch in ihre Umgebung einfügen; der Frei—, Spiel- und Abstellflächen vorgesehen ist; beruhigende Massnahmen getroffen werden; wenn 28 Baureglement der Gemeinde Reichenburg tungen oder grossen Warenlagern, gelten die Bestimmungen kann als Grundnutzung oder als überlagernde Zone 1 Die Gewässerraumzone sichert den Gewässerraum nach Art. 36a Gewässerschutzgesetz (GSChG). Die Gewässerraumzone ausgeschieden werden. der Gefahrenzone blau.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.