Art. 3 · Der gültige Zonenplan im Massstab von 1 : 2500 sowie der Landwirtschafts— und Schutzzonenplan im Massstab von 1: 5000 sind Bestandteil dieses Baureglements
BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 3 · Original-PDF
Baureglement der Gemeinde Reichenburg 3. Externe Beratung 4. Dachgestaltung 6. Reklamen 5. Antennen «Lichtverschmutzung» der Zentralschweizer Umwelt— externe Fachexperten beiziehen zur unabhängigen und Der Gemeinderat kann zur Beurteilung von Baugesuchen verkehrs- oder Iärmtechnischen, energetischen oder sonstigen technischen Fragen unter Kostenfolge zu Lasten der vertieften Bearbeitung von rechtlichen, gestalterischen, Fassadenlänge gestattet. Sie sind, so wie jegliche andere aufbauten sind höchstens im Ausmass von einem Drittel der möglichkeiten gewährleistet sind oder ein Anschluss an Die Errichtung von neuen und die Enrveiterung von bestehenden Aussenantennen ist nicht gestattet, sofern durch andere technische Einrichtungen gleichwertige Empfangsbewilligungspflichtig. Die Farben von Parabolspiegeln/ParaDas Anbringen von Parabolspiegeln/Parabolantennen ist ähnliche technische Anlagen sind nur soweit gestattet, als sie nicht beeinträchtigen. Zudem sind die kantonalen Bestimbauliche Umgebung, das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild durch Grösse, Form, Farbe, Aufmachung und Platzierung die mungen (u.a. Art. 46 Strassenverordnung) sowie anerkannte Reklamen aller Art, Firmenschilder, Leuchtschriften und (Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt oder Merkblatt Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Treppenhaus- und Lifttechnisch bedingten Dachaufbauten, gut zu gestalten. bolantennen sind dem Hintergrund anzupassen. Gemeinschaftsanlagen zumutbar ist. direktionen) einzuhalten. Bauherrschaft.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.