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Art. 28 · Bei Dachneigungen über 45 Grad wird das Mehrmass, das sich

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 9 · Original-PDF

gegenüber einem

45Grad geneigten Dach ergäbe, zur Fassade des darunter liegenden Geschosses Bei in der Höhe gestaffelten Bauten wird die Gebäudehöhe jedes Baukörpers gesondert bestimmt. Gebäudehöhe dazugerechnet. zurückversetzt sind.

b)Ungleiche Verteilung des Grenzabstandes 8. Gebäudeabstand 9. Gebäudelänge

a)Begriff und Messweise setzes (PBG) vom 14. Mai 1987 auf dem Nachbargrundstück Grenzabstände unter Errichtung eines Dienstbarkeitsvertrages 7 Wenn das gute Erscheinungsbild gewährleistet ist, dürfen transparente Geländer die zulässige Gebäudehöhe 2 Nebenbauten gemäss Art. 28 dürfen unter sich und zu anderen 1 Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwischen zwei Fassaden; er entspricht der Summe der beiden auf demselben Grundstück bemisst sich der Gebäudeabstand, 3 Steht bei lnkrafttreten des kantonalen Planungs- und Baugebereits eine Hochbaute in geringerem Abstand zur Grenze als 4 Bei Einhaltung des Gebäudeabstandes können die (PBG) vorschreibt, genügt anstelle des Gebäudeabstandes die zonengemässe Gebäudehöhe auf der talseitigen Fassade um Grenzen verteilt werden. Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch als abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach 1 Als Gebäudelänge gilt das Mass der längsten Fassade. Bei 2 Die zonengemässe Gebäudelänge gilt auch für der senkrechten Projektion auf eine Parallele zur 6 Bei Bauten an Hanglagen mit mehr als 20% Neigung darf die und der Genehmigung des Gemeinderates ungleich über die dazwischenliegenden Grenzabstände. Bei mehreren Bauten dieses Baureglement oder das Planungs- und Baugesetzes öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung anzumerken. Gebäuden den Gebäudeabstand unterschreiten. wie wenn eine Grenze dazwischenläge. Einhaltung des Grenzabstandes. 10% überschritten werden. Hauptfassade. überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.