Art. 27 · erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 20 rn
BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 9 · Original-PDF
Mehrlänge, jedoch höchstens um 4 m. Die Zuschläge werden gemessen. Nebenbauten im Sinne von Art. 28 werden für den Bei in der Länge gestaffelten Fassaden wird die für den senkrecht zu den Fassaden und nicht über die Gebäudeecken lang sind, auf den betreffenden Längsseiten um ein Viertel der Bei versetzten, geschweiften oder schief zur Grenze stehenden Bauteilen kann ein Flächenausgleich erfolgen. Dabei darf der Mehrlängenzuschlag teilweise unterschritten werden, wenn die dem Gebäude senkrecht vorgelagerte Grundstückfläche der gewachsenen Boden in der Fassadenmitte bis zum SchnittDie erlaubte Gebäudehöhe wird durch die Zonenordnung punkt der Fassade mit der Dachhaut, bei Flachdächern bis zur b) Aufbauten bei Schräg- und Flachdächern, sofern sie nicht c) Attikageschosse und Dachbrüstungen, sofern ihre dieser Fassadenlänge um das Mass ihrer Höhe von der Giebeldreiecks von 45 Grad liegen sowie auf der Mehrlängenzuschlag massgebende Länge für jeden FasFassaden auf der Schmalseite innerhalb eines Längsseite mit Ausnahme von maximal einem Drittel sich aus dem Mehrlängenzuschlag ergebenden Freifläche In den Wohnzonen und in den Wohnund Gewerbezonen Als Gebäudehöhe gilt das ' Mass vom ausgemittelten mehr als einen Drittel der Fassadenlänge einnehmen; a) die Höhe des Giebeldreiecks bei Giebelfassaden; Mehrlängenzuschlag nicht gerechnet. Oberkante des Dachabschlusses. Nicht berücksichtigt werden: sadenteil für sich bestimmt. festgelegt. entspricht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.