Art. 23 · Die zulässige Geschosszahl wird durch die Zonenvorschriften bestimmt
BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 8 · Original-PDF
5. Geschosszahl 6. Grenzabstand
a)Begriff und Messweise a) Dachgeschosse, wenn sie eine Dachneigung von max. 45 wird gemessen ab Oberhaut fertig Dachgeschossboden Fassadena der Schmalseite innerhalb eines Giebeldbis zur Schnittlinie der Fassaden-wand (innen) mit b) Attikageschosse und Dachbrüstungen, sofern ihre Fassadenlänge um das Mass ihrer Höhe von der Fassade Die Geschosshöhe der Vollgeschosse, gemessen von Oberkant Geschossboden bis Oberkant Geschossdecke, darf aufweisen, sowie allfällige Dachaufbauten, die bis max. 1/3 Grad und eine Kniestockhöhe von weniger als 1m reiecks von 45 Grad liegen sowie auf der Längsseite mit gegenüber allen anderen einzuhalten. Der Gemeinderat kann die für den grossen Grenzabstand massgebende Fassade Der grosse Grenzabstand ist in der Regel gegenüber der am Kommt die Fassade an eine Baulinie zu liegen, so bildet diese In den Wohnzonen und in den Wohn- und Gewerbezonen beträgt der kleine Grenzabstand 50 % der Gebäudehöhe, 70 % der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 6 m. Bei den in der Höhe gestaffelten Bauten wird der Grenzabstand der einzelnen Ausnahme von maximal einem Drittel dieser Grenze und Fassade. Er wird senkrecht auf die Fassade und Verhältnisse oder der Beschaffenheit der Beute erforderlich ist. der zugeordneten Fassadenlänge betragen. Der Kniestock Bei der Ermittlung der Geschosszahl nicht angerechnet meisten nach Süden gerichteten Längsfassade, der kleine des darunter liegenden Geschosses zurückversetzt sind. Der Grenzabstand ist die kürzeste Verbindung zwischen anders bestimmen, wenn dies aufgrund der örtlichen mindestens jedoch 4 m, und der grosse Grenzabstand beträgt im Mittel aller Geschosse drei Meter nicht übersteigen. über die Ecken mit dem kleineren Radius gemessen. Unterkant der Dachkonstruktion. den Grenzabstand. werden:
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