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Art. 22 · Bei nachträglicher Unterteilung eines Grundstückes oder bei Vereinigung mehrerer Grundstücke darf die höchstzulässige Ausnützung der ursprünglichen, beziehungsweise neuen Parzellen nicht überschritten werden

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 8 · Original-PDF

4. Unterteilung und Vereinigung von

c)anrechenbare Grundstücken 3. Ausnützungsübertragung Landfläche 16 Baureglement der Gemeinde Reichenburg ' 17 10. Nebenbauten, unterirdische Bauten werden nicht berücksichtigt. Bei zwischengeschalteten 1 Nebenbauten sind eingeschassige, unbewohnte Bauten, wie Nebenbauten ist die maximale Gebäudelänge, bezogen auf die zusammengebaute Gebäude. Nebenbauten gemäss Art. 28 Gebäudehöhe, 4.50 m Firsthöhe und 60 m2 Grundfläche Garagen, Kleinbauten usw., die nicht mehr als 3.50 m aufweisen. Sie haben einen Grenzabstand von mindestens äussersten Fassaden der Hauptgebäude, einzuhalten. 2.50 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.