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Art. 16 · Bauten im Bereiche von Strassen, Trottoirs und Wegen sind mit Dachrinnen und Ablaufrohren zu versehen
BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 7 · Original-PDF
Art. 16 5. Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefänger 10
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.