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Art. 14 · Baureglement der Gemeinde Reichenburg

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 6 · Original-PDF

10 Baureglement der Gemeinde Reichenburg 1 1 1 Ist die Erstellung der erforderlichen Anzahl Abstellplätze für 4- Ersatzabgabe für Motorfahrzeuge auf privatem Grund nicht möglich oder nicht 2gäfiggi‘lug' zumutbar, so hat der Bauherr eine Ersatzabgabe an die 2 Die Ersatzabgabe je Abstellplatz beträgt Fr. 10‘000.— und wird Gemeinde zu leisten, die zweckgebunden für den Bau und mit der Rechtskraft der Baubewilligung fällig. Diese Abgabe ist indexiert. Sie basiert auf einem Stand des Landesindexes für Betrieb öffentlicher Parkierungsanlagen zu vemenden ist. (VSS) abzustützen. Art. 14 3. Abstellflächen für Motorfahrzeuge und Fahrräder 9 Ärt. 15 4. Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze ‘ 9

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.