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Art. 11 · Die Umgebungsgestaltung hat haupsächlich aus einheimischen

BZO Baureglement Gemeinde Reichenburg · S. 5 · Original-PDF

2 Die Umgebungsgestaltung hat haupsächlich aus einheimischen 1 Die Umgebung von Bauten und Anlagen, insbesondere in Wohnzonen, sollen genügend Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken enthalten. Auf die vorhandenen Bäume und Hecken Pflanzenarten zu bestehen. Die Pflanzung, Saat sowie das Neophyten auf der schwarzen Liste stehen, ist im gesamten Ausbringen von Pflanzenteilen und Pflanzen, die als invasive 1 Wohnund Schlafräume müssen eine Bodenfläche von wenigstens 10 m2 und eine lichte Raumhöhe von mindestens 2 Alle Wohnungen müssen besonnt werden. Alle Wohn—, Schlafund Arbeitsräume müssen „ belüftet und durch Fenster hinreichend belichtet sein. Die Fensterfläche einesjeden solchen 3 Alle Räume sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung und dem oder bei entsprechenden Zweckänderungen von Bauten sind gut 1 Beim Neubau von Wohnhäusern mit drei oder mehr Wohnungen 2 Erholungsflächen sind grundsätzlich als zusammenhängende 2.25 m aufweisen. Im bewohnbaren Dachgeschoss muss diese Raumhöhe über mindestens 5 m2 Raumbodenfläche vorhanden Stand der Technik ausreichend gegen Schall, Wärme-verlust Raumes muss mindestens 10% der Bodenfläche betragen. besonnte Erholungsflächen abseits vom Verkehr anzulegen. ist bei Überbauungen besonders Rücksicht zu nehmen. C. Umgebungsgestaltung, Konstruktions- und Gemeindegebiet nicht gestattet. und Feuchtigkeit zu dämmen. Hygienevorschriften sem.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.