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Art. 42 · Zuständigkeit; Biotopschutz

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 14 · Original-PDF

1 Der Gemeinderat trifft die erforderlichen Schutzmassnahmen gemäss kantonalem Recht. 2 Das Entfernen von schützenswerten Biotopen, insbesondere von wertvollen Baumgruppen und Hecken, kann im Einzelfall untersagt oder nur ersatzweise zugelassen werden.

V. Abgaben und Gebühren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.