Art. 27b · Landschaftsschutzzone (LsZ)
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 11 · Original-PDF
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1 Die Landschaftsschutzzone bezweckt die Wahrung des Landschaftsbildes. 2 Beeinträchtigende und störende Einwirkungen auf die Landschaftsschutzzone sind zu vermeiden. Massnahmen zur naturnahen Aufwertung insbesondere im Mündungsbereich des Spreitenbachs sind gestattet. 3 In der Landschaftsschutzzone ist das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen aller Art untersagt.
4. GESTALTUNGSPLÄNE (GP) Art. 27b Landschaftsschutzzone (LsZ)
4. GESTALTUNGSPLÄNE (GP)
Art. 28 Bonus Art. 29 Inhalt, Erlass und Abänderung
III. BAU- UND ANLAGENORDNUNG
1. ORTS- UND LANDSCHAFTSBILD
Art. 30 Gestalterische Anforderungen
2. ERSCHLIESSUNG UND VERKEHRSSICHERHEIT
Art. 31 Erschliessung Art. 32 Strassenmasse und -benennung Art. 33 Ein- und Ausfahrten Art. 34 Abstellflächen für Fahrzeuge (MFA) und Fahrräder (FA); Nachweispflicht
3. GESUNDHEITS- UND UMWELTSCHUTZ
Art. 35 Luftreinhaltung Art. 36 Lärmschutz Art. 37 Konstruktion von Bauten und Anlagen Art. 38 Innengestaltung von Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.