Art. 28 · Bonus
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 11 · Original-PDF
1 Gestaltungspläne können als Bonus folgende Abweichungen von der Normalbauweise vorsehen:
a)Reduktion der innern Abstände (Art. 7);
b)BGZ + 1, + 2 im Gebiet Seeblick (Art. 9);
c)FNZ + 0.1 (Art. 11);
d)erhöhte gewerbliche Nutzung an lärmbelasteten Lagen;
e)Reduktion der Abstellflächen (Art. 34) bei Erschliessung durch ein öffentliches Verkehrsmittel. 2 Zu berücksichtigen sind namentlich die Vorteile (wie Wohnqualität, sparsame Energienutzung, bessere Nutzung bestehender Bausubstanz, preisgünstiges Wohnen), die der Gestaltungsplan gegenüber der Normalbauweise gewährleistet, und der Umstand, ob der Plan das Ergebnis eines Wettbewerbes darstellt. 3 Werden die bundesrechtlichen Voraussetzungen des sozialen Wohnungsbaus erfüllt, besteht ein Anspruch auf Reduktion der innern Abstände und einen zusätzlichen FNZ-Bonus von 0.1. 4 Im Rahmen der Sonderbauvorschriften können Auflagen über Wohnanteil (Art. 10) Abstellflächen (Art. 34), Erholungsflächen (Art. 39) und Entsorgung (Art. 41) vorgesehen werden; Abstellflächen sind mindestens zu 60% unterirdisch anzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.