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Art. 25 · Waldzone (W)

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 10 · Original-PDF

1 Der Wald untersteht der Waldgesetzgebung. 2 Naturnaher Waldbau, Wanderwege, Misch- und erlebnisreicher Parkwald sind gestattet. 3 Soweit Waldfeststellungen vorliegen, sind sie für die Wald- und Zonengrenzen massgebend.

f) Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.