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Art. 23b · Verkehrszone / Verkehrsfläche

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 9 · Original-PDF

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1 Die Verkehrszonen und die Verkehrsflächen sind für Bauten und Anlagen bestimmt, die der Verkehrsraumgestaltung oder –nutzung dienen. 2 Innerhalb der Bauzonen sind im Zonenplan Verkehrszonen zu bezeichnen. Sie sind zwischen Verkehrszone A und B zu differenzieren:

a)Die Verkehrszone A umfasst Flächen wie Strassen, dazugehörige Gehwege, Plätze, Bushaltestellen, Bahnanlagen und dergleichen.

b)Die Verkehrszone B umfasst vor allem Flächen die dem ruhenden Verkehr dienen. 3 Ausserhalb der Bauzonen sind im Zonenplan die in Absatz 2 genannten Flächen als Verkehrsflächen zu bezeichnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.