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Art. 21 · Gewerbezone (GI)
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 8 · Original-PDF
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1 Die Gewerbezone ist für mässig störende gewerbliche und industrielle Betriebe sowie Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Standortgebundene Wohnungen sind statthaft. 2 Lagerbauten ohne zugehörige Produktionsbetriebe, Verteilzentren oder Umschlagplätze sind nicht zugelassen. 3 In der Gewerbezone l (Gl) gelten folgende Nutzungsmasse (Art. 9ff.):
a)BGZ 4;
b)FNZ 0.5.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.