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Art. 22 · Industriezone (I)

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 8 · Original-PDF

1 Die Industriezone ist für industrielle und grossgewerbliche Betriebe bestimmt. Standortgebundene Wohnungen sind statthaft; reine Lagerbauten ohne Produktion sind nicht zugelassen. 2 Bauten und Anlagen sind ansprechend zu gestalten und durch geeignete Bepflanzung von der Umgebung abzuschirmen. 3 Als Nutzungsmass (Art. 9) gilt BGZ 4.

4Ergänzungen vom Regierungsrat mit RRB Nr. 152 vom 7. März 2017, resp. RRB Nr. 59 vom 27. Januar 2026 genehmigt.

5Ausserkrafttretung Gewerbezone II am 2. Juli 2023

7 d) Öffentliche Zonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.