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Art. 15 · Allgemeines

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 7 · Original-PDF

1 Die Kernzonen zeichnen sich durch hohe Dichte, vielfältige und erlebnisreiche Nutzung (Wohnen, Arbeit und Begegnung) aus. 2 Äussere bauliche Veränderungen dürfen nur bewilligt werden, wenn das Erscheinungsbild verbessert wird. 3 Die Abstände von Gebäuden können gegenüber Strassen und Gassen bis auf 1.50 m oder auf die bestehenden Gebäudefluchten herabgesetzt werden; vorbehalten bleibt Art. 12. 4 Die Anteilziffern gelten nicht für öffentliche Bauten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.