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Art. 14 · Arealüberbauung

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 6 · Original-PDF

1 Arealüberbauungen sind zusammenhängende Überbauungen von mehr als 3'000 m² anrechenbarer Landfläche. 2 Für Grossverteiler und Warenhäuser dürfen vorgesehene, zusammenhängende Verkaufsflächen 2'000 m² nicht überschreiten. 3 Im übrigen gelten Art. 31 Abs. 3, Art. 45 Abs. 3 und Art. 48 Abs. 3; vorbehalten bleibt die Gestaltungsplanpflicht (Art. 4 Abs. 2).

5 3. ZONENPLAN (ZP)

a) Kernzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.