Art. 11 · Flächennutzungsziffer (FNZ)
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 5 · Original-PDF
1 Die Flächennutzungsziffer einer Zone gibt an, welchem Bruchteil der anrechenbaren Landfläche die senkrecht projizierte Innengrundfläche aller oberirdischen Baukörper (einschliesslich Nebenbauten) entsprechen darf. Übersteigt die Baugeschosszahl den in der Zone geltenden Normwert, reduziert sich die Ziffer im entsprechenden Verhältnis. 2 Anrechenbar ist die Landfläche einschliesslich Hauszufahrten, jedoch ohne Fahrbahnflächen der Erschliessung. 3 Zwei Drittel der freizuhaltenden Flächen sind zu begrünen. 4 Nutzungstransfers zwischen benachbarten Grundstücken sind zulässig und im Grundbuch anzumerken. 5 Nachträgliche Grenzmutationen, die die zulässige Flächennutzung berühren, müssen zur Bewilligung und Anmerkung der notwendigen Auflagen vorgelegt werden.
4 d) Bauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.