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Art. 21 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 7 · Original-PDF
Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist für öffentliche Zwecke und öffentlichen Zwecken dienende Bauten und Anlagen bestimmt. Alterswohnungen sind zulässig, soweit diese zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendig sind. Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.