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Art. 22 · Freihaltezone
BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 7 · Original-PDF
1Die Freihaltezone dient der Schaffung und Erhaltung von Freiflächen im SiedFreihaltezone lungsgebiet.
2Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die für die Pflege der Freihaltezone notwendig sind oder der Spiel- und Erholungsnutzung dienen. Zudem sind Bauten, die das gewachsene Terrain nicht überschreiten, Strassen- und Weganlagen sowie Gestaltungen zulässig, soweit der Zweck der Freihaltezone nicht beeinträchtigt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.