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Art. 50 · 2. Rebbauzone

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 18 · Original-PDF

1In der Rebbauzone sind Kleinbauten und Anlagen zulassig, soweit die rebbauliche Nutzung sie erfordert.

2Alle Bauten und Anlagen in der Rebbauzone bedurfen einer kantonalen Raumplanungsbewilligung. RB C. Schutzzonen und Schutzobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.