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Art. 31
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 13 · Original-PDF
1Gegenuber nicht eingedeckten fliessenden Gewassern ist von der i4.GewasserabFassade ein Abstand von 5 m einzuhalten. Der Abstand wird von der s an oberen Boschungskante des Gewassers aus gemessen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.