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Art. 32 · 15. Waldabstand

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 13 · Original-PDF

1Bauten und Anlagen haben gegenuber Waldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. 2 Erschliessungsstrassen sowie landwirtschaftliche Giiter- und Forststrassen sind im Abstandsbereich zulassig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.