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Art. 13 · 2. Strassen- und Garagenausfahrten

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 6 · Original-PDF

1Strassenausfahrten sind ubersichtlich zu gestalten. Die den Verkehrsverhaltnissen angemessene Sicht darf weder durch Bauten, Mauern, Einfriedungen Oder andere Anlagen Oder Pflanzen behindert werden.

2Garagenausfahrten durfen hochstens ein Gefalle von 15% aufweisen, welches 3 m vor der Strassenlinie auf 3% herabzusetzen ist.

3Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von wenigstens 5.50 m Tiefe vorzusehen, ohne Trottoir- Oder Fahrbahnflache zu beanspruchen.

4Ein- und Ausfahrten bedurfen einer Bewilligung der zustandigen Aufsichtsbehorde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.