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Art. 98

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 35 · Original-PDF

1Die besonders schutzenswerten Objekte warden einer Schutzzone zugewiesen oder als geschutzte Einzelobjekte ausgeschieden. Die geschutzten Objekte durfen weder beseitigt noch beeintrachtigt werden. Vorbehalten bleiben die nachstehenden Schutzvorschriften sowie die gestlltzt darauf vom Bezirksrat einzelfallweise angeordneten Unterhalts- und Pflegemassnahmen. X:\RP\390 KOssnacht am Rlgi\02 OP\Aahus\050126·Baureglement_Vorpr0fung2.doc 36 2Der Bezirksrat sorgt, unter Beachtung der nachstehenden allgemeinen Schutzvorschriften sowie der vorhandenen Bestandesaufnahmen, fiir den angemessenen Schutz der ubrigen schutzenswerten Objekte sowie fiir den iikologischen Ausgleich. Soweit erforderlich, trifft er Schutzmassnahmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.