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Art. 97 · Landwirtschaftszone

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 35 · Original-PDF

Die zulassige Nutzung richtet sich nach den Vorschriften des kantonalen Rechts. C. Schutzzonen und geschiltzte Objekte 1. Allgemeines

a)Schutzzonen und geschutzte Objekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.