Art. 90
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 32 · Original-PDF
11nnerhalb der Kurzone Seebodenalp sind dem Fremdenverkehr dienende Bauten und Anlagen (Hotels, Retaurationsbetriebe, Bergstation LKi.lS und dergleichen) gestattet. X:\RP\390 KOssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Baureglement_Vorpr0fung2.doc 33 2Fur die Erstellung von Neubauten ist ein Gestaltungsplan vorzulegen. Die Groberschliessung ist Sache der Grundeigentllmer. 3Es sind Bauten mit folgenden Oberbauungsmassen zugelassen: Nutzungsziffer: Gebaudelange: Geschosszahl: frei frei 3 - 4 Vollgeschosse (inkl. Dachgeschoss) je nach topographischer Lage 41m Gestaltungsplan sind insbesondere folgende Randbedingungen zu berucksichtigen:
a)lm Bereich der Krete gelten folgende Oberbauungsmasse: Gebaudelange: max. 30 m Sichtbare Geschosse: max. 3
b)Die nicht uberbaute Flache ist als Bereich mit offentlichem Zugang auszugestalten, z.B. als Erholungsflache, Spielplatz usw.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.