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Art. 86 · 8. Campingzone Unterbargiswil

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 31 · Original-PDF

11nnerhalb der Campingzone Unterbargiswil ist der Betrieb eines offentlichen Campingplatzes gestattet. Erlaubt sind das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten sowie die Errichtung der betriebsnotwendigen infrastrukturellen Bauten und Anlagen. Dabei sind die Anliegen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes zu berucksichtigen. Vorbehalten bleiben die kantonalen Vorschriften. 21n dieser Zone sind das Seeufer freizuhalten und der offentliche Seezugang und die Begehung zu erleichtern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.