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Art. 80 · k) Wohn- und Gewerbezone WG4
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 29 · Original-PDF
Die Wohn- und Gewerbezone WG4 ist fUr Wohn- und Gewerbebauten bestimmt, wobei nicht oder nur massig sti:irende Gewerbebetriebe zugelassen werden. Die Erweiterung zu lndustriebetrieben ist nicht zulassig. lm Ubrigen gelten folgende Oberbauungsmasse: - AusnUtzungsziffer: 0. 90 - Gewerbeanteil: 20 - 70 % - Gebaudelange filr - Wohnbauten: - gemischte und Gewerbebauten: - Geschosszahl: 40 m 60 m
4Vollgeschosse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.