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Art. 70

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 26 · Original-PDF

1Die geschlossene Bauweise is! im Rahmen von Gestaltungsplanen gestattet. 2Es gelten die folgenden Oberbauungsmasse: Z I Z II - Ausnutzungsziffer: davon fOr Wohnen mindestens ein Viertel, maximal drei Viertel 1.2 0. 7 Vollgeschosszahl: 5 4 Das oberste Vollgeschoss hat innerhalb der Dachschrage zu liegen. 5. Wohnzonen und Wohn- und Gewerbezonen

a)Landhauszone WLB

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.